I.3.1. der Anklageschrift); - In der Zeit vom 2. Oktober 2012 bis ca. Mai/Juni 2014 habe der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin unter zwei bis drei Malen gewürgt, indem er sie mit einer Hand am Hals gepackt, mit der anderen Hand ihre Nase und ihren Mund zugehalten und sie dabei gegen das Bett oder die Wand gedrückt habe. Die Strafund Zivilklägerin habe dabei jeweils für einige Sekunden keine Luft erhalten und durch das Würgen Halsschmerzen und Schluckbeschwerden erlitten (Ziff. I.3.2. der Anklageschrift);