9. Vorwurf der Tätlichkeiten 9.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift und Vorbemerkung zur Verjährung In Ziff. I.3. der Anklageschrift vom 2. November 2015 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich der Tätlichkeiten, mehrfach begangen in der Zeit nach der Einreise in die Schweiz vom 2. Oktober 2012 bis ca. Mai/Juni 2014 in Bern z.N. der Straf- und Zivilklägerin, durch folgende Vorgehensweisen schuldig gemacht (pag. 242 f.): - Kurze Zeit vor der Hochzeit vom 12. Dezember 2012 habe der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin anlässlich von Streitigkeiten mit einem Kissen mehrmals nacheinander gegen den Kopf geschlagen (Ziff.