Abgesehen von dieser einen Abweichung sagte der Beschuldigte in allen drei Eivernahmen gleichbleibend und in sich stimmig aus. So erwähnte er beispielsweise stets, dass sie einen heftigen Streit gehabt hätten, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe, dass er der Straf- und Zivilklägerin geholfen habe die Blutung zu stillen, dass diese eingesehen habe, dass er sie nicht mit Absicht verletzt habe, dass er sich bei ihr entschuldigt habe und dass sich die Situation zwischen ihnen anschliessend beruhigt habe.