22 Straf- und Zivilklägerin sei hinter ihm hergekommen, ohne dass er sich dessen bewusst gewesen wäre (pag. 470 Z. 288 ff.). Die Tür habe die Straf- und Zivilklägerin an der Nase getroffen, woraufhin diese geblutet habe. Er sei dann gleich auf sie zugegangen und habe ihr geholfen, die Blutung zu stillen (pag. 471 Z. 293 ff.). Die Tür sei fast geschlossen gewesen, als er das Badezimmer habe verlassen wollen. Er sei um die Tür herum gegangen, habe sie festgehalten, habe sich durch den Spalt durchgezwängt und die Tür dann mit der Hand nach hinten zurück geschlagen.