In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, sie hätten sich im Badezimmer befunden und eine sehr hitzige, sehr unangenehme und sehr temperamentvolle Diskussion gehabt. Er habe das Badezimmer verlassen wollen, habe die Türe unvermittelt aufgerissen und nicht gesehen, dass die Straf- und Zivilklägerin hinter ihm gestanden sei. Die Badezimmertüre habe sie im Gesicht «erwischt», sie habe daraufhin zu bluten begonnen (pag. 302 Z. 12 ff.). Es habe sich um einen Unfall gehandelt. Auf eine gewisse Art und Weise habe dieser Unfall die Situation dann beruhigt.