Es sei keine Absicht gewesen, es sei ein Unfall gewesen. Er habe sich damals bei der Straf- und Zivilklägerin entschuldigt und diese habe eingesehen, dass es nicht mit Absicht passiert sei (pag. 139 Z. 327 ff., Z. 335 ff. und pag. 140 Z. 345 ff.). Er habe ihr dann geholfen und ihr ein Pflaster gegeben. Es habe ein bisschen geblutet. Die Situation habe sich dann beruhigt, weil sie beide geschockt gewesen seien (pag. 140 Z. 347 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, sie hätten sich im Badezimmer befunden und eine sehr hitzige, sehr unangenehme und sehr temperamentvolle Diskussion gehabt.