Auch in der Einvernahme vom 7. Oktober 2014 schilderte die Straf- und Zivilklägerin, wie sie geweint habe. Zusätzlich gab sie zu Protokoll, sie habe nur anfänglich versucht, sich zu wehren, indem sie versucht habe, die Leggins und die Unterhose mit den Händen festzuhalten. Nachdem er in sie eingedrungen sei, habe sie es über sich ergehen lassen (pag. 68 Z. 119, Z. 135 f., Z. 139 und Z. 149 ff.). Demgegenüber gab sie gegenüber der Staatsanwaltschaft an, sie habe Angst gehabt, der Beschuldigte würde sie würgen, wenn sie sich wehren würde – keine Rede mehr davon, dass er auf ihr gelegen habe und ihr körperlich überlegen sei (pag. 110 Z. 194 ff.).