Die Straf- und Zivilklägerin hatte zunächst angegeben, sie habe sich nicht gewehrt, weil der Beschuldigte auf ihr gelegen habe und viel stärker sei als sie (vgl. dazu die entsprechenden Ausführungen im undatierten Bericht der Strafund Zivilklägerin [pag. 94]: «Zudem hätte ich mich gegen meinen Mann in diesem Moment nicht wehren können, da er auf mir war und er viel stärker ist als ich und viel mehr Kraft hat.»). Sie habe während des gesamten Aktes geweint, was der Beschuldigte gesehen habe (pag. 93 f.). Auch in der Einvernahme vom 7. Oktober 2014 schilderte die Straf- und Zivilklägerin, wie sie geweint habe.