Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Straf- und Zivilklägerin sowohl an den Beinen als auch am Oberarm mehrere, typische, rote und geschwollene Striemen davon getragen hätte. An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass der Zeuge J.________ gegenüber der Polizei zu Protokoll gab, er habe bei der Strafund Zivilklägerin am Abend vom 3. Mai 2013 eine «Mose» an deren Oberarm gesehen. Der Fleck sei eine Woche alt und ca. 5 cm gross gewesen (pag. 40 Z. 163 ff.). Auf Frage, ob die Straf- und Zivilklägerin ihm erzählt habe, wie der Fleck entstanden sei, gab der Zeuge zunächst an, sich nicht mehr erinnern zu können (pag. 40 Z. 170 f.).