18 gewesen, dem Beschuldigten den Hausschlüssel auszuhändigen (pag. 93; vgl. dazu auch die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme [pag. 109 Z. 151 ff.]). Im zitierten Schreiben erwähnte die Straf- und Zivilklägerin auch bloss einen einzigen Schlag mit dem Gürtel, welcher ihren linken Oberarm getroffen habe und wovon sie danach ca. zwei Wochen lang einen grossen blau-schwarzen Flecken gehabt habe (pag. 94). Dies im Gegensatz zur bereits erwähnten Schilderung von mehrfachen Schlägen in der ersten Einvernahme vom 1. Oktober 2014 (pag. 63 Z. 199 ff.).