110 Z. 165 ff.]). Der Grund, weshalb der Beschuldigte sie mit dem Gürtel geschlagen habe, sei gewesen, dass sie am Vortag über Geld gestritten hätten, welches der Beschuldigte hinter ihrem Rücken nach Kuba geschickt habe (pag. 64 Z. 208 ff.). In ihrem schriftlichen Bericht «Schilderung betreffend dem 4. Mai 2013» hielt die Straf- und Zivilklägerin jedoch fest, Grund für den Streit sei ihre Weigerung