Der Beschuldigte habe einen Gürtel genommen und habe sie mit diesem mehrmals an den Beinen und am Oberarm geschlagen. Sie habe sofort mit ihren Händen ihr Gesicht geschützt, weil sie Angst gehabt habe, dass der Beschuldigte sie mit dem Gürtel ins Gesicht schlagen könnte (pag. 63 Z. 198 ff.). Der Beschuldigte habe nicht mit der Schnalle, sondern mit dem anderen Ende gegen ihren Körper geschlagen, es habe «gezwickt» (pag. 64 Z. 205 f.; dies bestätigte sie später in der Einvernahme vom 2. April 2015 [vgl. pag. 110 Z. 165 ff.