Weiter sind die von der Straf- und Zivilklägerin gemachten Aussagen betreffend das angebliche Schlagen mit dem Gürtel nicht konstant und teilweise widersprüchlich, mithin nicht glaubhaft. So sagte die Straf- und Zivilklägerin in der ersten polizeilichen Einvernahme vom 1. Oktober 2014 aus, der Beschuldigte habe sie zweimal mit seinem Gürtel geschlagen, einmal sei sie dabei auf dem Bett gelegen. Sie habe ein Langarmshirt und Leggins getragen. Der Beschuldigte habe einen Gürtel genommen und habe sie mit diesem mehrmals an den Beinen und am Oberarm geschlagen.