Er sei einfach ins Bett gekommen und sei dann zwischen ihren Beinen gewesen und habe die Beine gehalten. Das sei einfach das Bild, welches sie vor sich habe (pag. 466 Z. 169 ff.). Damit sind die Angaben der Straf- und Zivilklägerin einerseits höchst widersprüchlich, da sie zum einen angab, der Beschuldigte sei auf ihr gelegen, zum anderen dann aber wieder beschrieb, wie er zwischen ihren Knien gekniet sein soll. Und andererseits konnte die Straf- und Zivilklägerin selber nicht nachvollziehbar erklären, wie der Beschuldigte ihr die Leggins und Unterhose runter gerissen haben soll, während er zwischen ihren Knien gekniet sein soll.