Ich habe das Bild vor mir, dass er zwischen meinen Beinen war und die Beine festhielt.». Die Frage, ob der Beschuldigte sie irgendeinmal fixiert habe oder auf ihr gelegen habe, beantwortete sie dann wiederum im Widerspruch zu ihren anfänglichen Angaben wie folgt (pag. 466 Z. 166 f.): «Nein, er war einfach zwischen meinen Knien.». Auf Vorhalt, dass ihre diesbezüglichen bisherigen Aussagen widersprüchlich seien und auf Frage, ob der Beschuldigte nun auf ihr gelegen sei oder nicht, gab die Straf-und Zivilklägerin an, der Beschuldigte sei nie auf ihr gelegen. Er sei einfach ins Bett gekommen und sei dann zwischen ihren Beinen gewesen und habe die Beine gehalten.