466 Z. 155 f.). Auf Frage, ob er ihr dann die Kleider runtergerissen habe, antwortete sie ausweichend (pag. 466 Z. 158 f.): «Das Problem ist, dass ich damals in einem Schockzustand war.». Und auf Nachfrage, ob der Beschuldigte zwischen ihren Beinen gewesen sei, als er die Hose runtergerissen habe, oder ob das Runterreissen vorher gewesen sei, gab sie an (pag. 466 Z. 161 ff.): «Das weiss ich nicht mehr, das kann ich nicht sagen. Ich habe das Bild vor mir, dass er zwischen meinen Beinen war und die Beine festhielt.».