17 mich.». In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab die Straf- und Zivilklägerin dann auf Frage, ob der Beschuldigte auf sie drauf gelegen sei, zu Protokoll (pag. 290 Z. 23 ff.): «Nachdem er aufgehört hatte, mich mit dem Gurt zu schlagen, kam er aufs Bett und hat mir die Beine festgehalten, dabei kniete er.». In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung sagte die Straf- und Zivilklägerin auf Frage, ob der Beschuldigte sie fixiert habe, aus, der Beschuldigte sei mit dem Oberkörper aufrecht vor ihr gewesen, zwischen ihren Beinen (pag. 466 Z. 155 f.).