68 Z. 146 f.). Gleichzeitig soll der Beschuldigte ihr in dieser knienden Position die Leggins und die Unterhose runtergerissen haben. In ihrem undatierten Bericht hatte die Straf- und Zivilklägerin auch noch eine Formulierung verwendet, wonach der Beschuldigte auf ihr gelegen habe bzw. über ihr gelegen sei (pag. 93): «Mein Mann stieg dann plötzlich aufs Bett und riss mir meine Hosen (Leggins) mit Gewalt herunter […] Daraufhin kam er auf mich und stiess sein Glied in mich hinein.». Demgegenüber gab die Straf- und Zivilklägerin dann in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 2. April 2015 Folgendes zu Protokoll (pag. 109 Z. 154 ff.): «Er hörte mit dem Schlagen auf. Er kam aufs Bett.