Ab dem Zeitpunkt jedoch, wo der Beschuldigte sie mit dem Gürtel geschlagen haben soll, verändert sich die Aussagequalität – die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin werden oberflächlich, teilweise widersprüchlich und lebensfremd. So gab sie in der polizeilichen Einvernahme vom 7. Oktober 2014 an, der Beschuldigte habe sich auf sie gelegt und ihr die Leggins und Unterhose mit Gewalt runtergerissen, sie selber sei auf dem Rücken gelegen (pag. 68 Z. 126 ff.). Kurz danach sagte sie dann aber in derselben Einvernahme davon abweichend aus, der Beschuldigte sei vor ihr gekniet und habe ihre Beine mit seinen Händen festgehalten, auf ihr oben gelegen sei er nie (pag. 68 Z. 146 f.).