So schilderte sie in der zweiten Einvernahme vom 7. Oktober 2014 zunächst in freier Rede und im Detail, wie sie infolge des Streits wegen des Geldes den Nachmittag bei ihrer Freundin verbrachte, wie sie nach Hause gefahren worden und von der Freundin fast bis zur Wohnungstüre begleitet worden sei, und auch, wie sie den Beschuldigten angetroffen und mit diesem gestritten habe. Ab dem Zeitpunkt jedoch, wo der Beschuldigte sie mit dem Gürtel geschlagen haben soll, verändert sich die Aussagequalität – die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin werden oberflächlich, teilweise widersprüchlich und lebensfremd.