Hinzu kommt, dass die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin betreffend die Vorgeschichte sehr detailliert und genau sind, das eigentliche Kerngeschehen betreffend jedoch flach, detailarm und karg. So schilderte sie in der zweiten Einvernahme vom 7. Oktober 2014 zunächst in freier Rede und im Detail, wie sie infolge des Streits wegen des Geldes den Nachmittag bei ihrer Freundin verbrachte, wie sie nach Hause gefahren worden und von der Freundin fast bis zur Wohnungstüre begleitet worden sei, und auch, wie sie den Beschuldigten angetroffen und mit diesem gestritten habe.