Wäre die Straf- und Zivilklägerin tatsächlich massiv mit einem Gürtel geschlagen und/oder vergewaltigt worden und hätte sie dadurch Verletzungen davon getragen, so muss angesichts dessen davon ausgegangen werden, dass sie diese unverzüglich durch einen Arzt hätte untersuchen und vor allem auch bestätigen und dokumentieren lassen. Die vorinstanzlichen Ausführungen ergänzend geht die Kammer in der Folge sodann auf die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin, des Beschuldigten und der Zeugen betreffend das eigentliche Kerngeschehen ein: