3], woraus hervor geht, dass die Straf- und Zivilklägerin die erwähnten Arztberichte bereits anlässlich ihrer ersten Vorsprache bei der Polizei deponierte [vgl. auch pag. 8 ff.]). Wäre die Straf- und Zivilklägerin tatsächlich massiv mit einem Gürtel geschlagen und/oder vergewaltigt worden und hätte sie dadurch Verletzungen davon getragen, so muss angesichts dessen davon ausgegangen werden, dass sie diese unverzüglich durch einen Arzt hätte untersuchen und vor allem auch bestätigen und dokumentieren lassen.