84) und auch, dass sie sich durch sämtliche Ärzte, welche sie im Zusammenhang mit ihren durch die Eheprobleme hervorgerufenen gesundheitlichen Problemen aufsuchte, Atteste ausstellen liess (vgl. pag. 8 ff.). Diese versuchte sie dann wiederum im vorliegenden Strafverfahren zum Nachteil des Beschuldigten zu verwenden, bzw. sie machte diese den Strafverfolgungsbehörden zugänglich (vgl. den Polizeirapport vom 2. August 2014 [pag. 3], woraus hervor geht, dass die Straf- und Zivilklägerin die erwähnten Arztberichte bereits anlässlich ihrer ersten Vorsprache bei der Polizei deponierte [vgl. auch pag.