- Befremdend wirken auch die Aussagen der Privatklägerin in der Hauptverhandlung, wonach sie Angst gehabt habe, dass A.________ fremdgehen könnte, sie hätten bis zur Trennung weiterhin sexuellen Kontakt gehabt. Sie habe aber ein Ekelgefühl gehabt, habe sich einfach nicht von ihm trennen können. Sie habe Angst gehabt, dass er fremdgehen könnte, wenn sie keinen Sex mehr mit ihm haben würde. In der Zeit vor der Trennung hätte es sie aber noch mehr verletzt, wenn er fremdgegangen wäre, nur weil sie sich geweigert hätte, noch weiter mit ihm Sex zu haben.