485 bzw. pag. 478). Hingegen ist die Kammer der Überzeugung, dass aus den nach der Trennung durch die Straf- und Zivilklägerin an die Behörden gerichteten Schreiben und aus den von ihr selber tendenziös verfassten «Zeugenberichten» sehr wohl der Schluss gezogen werden, die Strafund Zivilklägerin habe dem Beschuldigten gezielt schaden wollen. Das von Rechtsanwalt D.________ vorgebrachte Argument, wonach es menschlich und verständlich sei, dass die Straf- und Zivilklägerin über das Scheitern ihrer Ehe, in welche sie so viel Hoffnung und Energie investiert habe, enttäuscht gewesen sei (vgl. dazu pag.