14 Vorfälle in der Ehe zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten aus dem Jahr 2013 noch ähnlich akkurat und detailliert hätte schildern können, wie dies die Straf- und Zivilklägerin vermochte. Dass die Straf- und Zivilklägerin schliesslich einen Hang zum Dramatisieren hat, zeigen im Übrigen ihre Schilderungen im Zusammenhang mit dem Glassplitter in ihrem Fuss bzw. dem Besuch im Ci- ty-Notfall eindrücklich (vgl. pag. 84) – der Glassplitter konnte schlussendlich mit relativ einfachen Mitteln durch den Beschuldigten, mithin einen medizinischen Laien, entfernt werden.