Chancen hat, wenn sie eine Zeugin hat.». Insofern erachtet auch die Kammer das Verfassen der Zeugenberichte durch die Straf- und Zivilklägerin als manipulativ – sie versuchte damit, Drittpersonen zu ihren Gunsten einzuspannen. Es ist weiter auch klar, dass die Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin in eigener Sache blumiger und eindrücklicher ausfielen, als wenn ein aussenstehender Zeuge über ein Ereignis berichtet hätte, welches bereits Monate zurück lag. Insbesondere dürfte K.________, welche gemäss eigenen Angaben im fraglichen Zeitraum nur wenig Kontakt zur Straf- und Zivilklägerin hatte, primär mit ihrer eigenen Krebserkrankung beschäftigt gewesen sein (vgl. pag.