101) –, sondern setzte nach, indem sie A.________ gegenüber der Fremdenpolizei nun konkret vorwarf, er sei mit ihr eine Scheinehe eingegangen. Um ihrer Behauptung noch mehr Gewicht zu geben, liess sie der Fremdenpolizei auch die schriftlichen Erklärungen von L.________, J.________ und K.________ zukommen. Es versteht sich von selbst, dass sie dabei unterliess, darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um von ihr und nicht von den Zeugen selber verfasste Erklärungen handelte. Dieses Verhalten der Privatklägerin weist zumindest eine Tendenz zu manipulativen Zügen auf.»