- Die Entschlossenheit und geradezu erschreckende Umtriebigkeit, mit der die Privatklägerin nach ihrer Anzeige bei der Polizei alles daran setzte, A.________ bei den Behörden zu verunglimpfen, wird insbesondere aus dem Brief an die Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern vom 05.09.2014 deutlich. Sie liess es nämlich nicht nur bei ihrem Brief vom 07.08.2014 (pag. 97-100) bewenden – am 15.09.2015 [recte: 15. September 2014] liess sie eine Kopie davon der amerikanischen Botschaft in Bern zukommen (pag. 101) –, sondern setzte nach, indem sie A.________ gegenüber der Fremdenpolizei nun konkret vorwarf, er sei mit ihr eine Scheinehe eingegangen.