2], wonach die Straf- und Zivilklägerin am 19. August 2014 um 17.30 Uhr auf der Polizeiwache Waisenhaus vorsprach). Vor diesem Hintergrund entsteht bereits der Verdacht, die Straf- und Zivilklägerin habe aus Rache für das Verhalten des Beschuldigten in der Beziehung das Strafverfahren ins Rollen gebracht. In diesem Zusammenhang ist sodann widersprüchlich, dass die Strafund Zivilklägerin in ihrem Schreiben an die Fremdenpolizei vom 7. August 2014 (pag. 4 ff.) davon sprach, der Beschuldigte sei am 21. Juli 2014 endlich ausgezogen (pag.