Erwarte aber nicht, dass ich dir antworten werde, wenn du etwas von mir brauchst oder mir schreibst!» [pag. 171]). Die Tatsache, dass der Beschuldigte nicht auf die Forderung der Straf- und Zivilklägerin einging, und ihr selbst dann keine Auskunft erteilte, als sie ihm mit Nachdruck Konsequenzen androhte, sorgte of-