durch die Straf- und Zivilklägerin versandt wurden. Mit den erwähnten SMS-Nachrichten verlangte die Straf- und Zivilklägerin vom Beschuldigten die Bekanntgabe des Namens einer Frau, mit welcher der Beschuldigte angeblich Kontakt gehabt haben soll und drohte, der Beschuldigte werde Probleme bekommen, wenn er ihr nicht die geforderte Auskunft erteile (vgl. dazu insbesondere die Nachricht vom 18. August 2014, 18.09 Uhr: «Das wird Konsequenzen für dich haben, das schwöre ich bei allem, was mir im Leben wichtig ist!» [pag. 170]). Aus den Screenshots des Handydisplays des Beschuldigten (pag.