Der Beschuldigte ist seit dem 24. September 2015 wieder verheiratet. Der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin sind sich einig, dass es schon bald nach der Eheschliessung zu massiven Eheproblemen und wiederholten heftigen Auseinandersetzungen kam, welche geprägt waren von einer wenig sensiblen Wortwahl, gegenseitigem Sich-Anschreien und dem Zuschlagen von Türen. Ausserdem ist unbestritten, dass beide Parteien eifersüchtig waren. (Dass auch der Beschuldigte eifersüchtig war, geht insbesondere aus den aktenkundigen Fotos hervor, welche der Cousin der Straf- und Zivilklägerin, J.___