zu verurteilen zu: 1. einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug sei aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren; 2. einer Geldstrafe von 123 Tagessätzen von Fr. 100.00, ausmachend Fr. 12‘300.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren; 3. einer Busse von Fr. 1‘500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlungen sei auf 15 Tage festzusetzen; 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von Fr. 1‘200.00 für die Anklagevertretung im erstinstanzlichen sowie von Fr. 500.00 für die Anklagevertretung im oberinstanzlichen Verfahren gemäss Art. 21 VKD).