2.4 der Drohung, mehrfach begangen, in der Zeit von Oktober 2012 bis ca. Mai/Juni 2014 in Bern, z.N. der Privatklägerin; 2.5 der versuchten Nötigung, begangen an einem nicht genau bekannten Datum in der Zeit von Oktober 2012 bis ca. Ende April 2014 in Bern, z.N. der Privatklägerin. 3. Der Beschuldigte sei in Anwendung der entsprechenden Bestimmungen des StGB und der StPO zu verurteilen 3.1 zu einer angemessenen Strafe;