Der Antrag der Straf- und Zivilklägerin auf Ausschluss der Öffentlichkeit von der Berufungsverhandlung wurde abgewiesen. Hingegen wurde der Eventualantrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während ihrer eigenen Einvernahme gutgeheissen (pag. 446 ff.). 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung die folgenden Anträge (pag. 472 f.): «[…]