3 4. Vermeidung der Konfrontation und teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit Im Namen und im Auftrag der Straf- und Zivilklägerin beantragte Rechtsanwalt D.________ mit Schreiben vom 20. Dezember 2016, eine Gegenüberstellung der Straf- und Zivilklägerin mit dem Beschuldigten sei im Strafverfahren weiterhin zu vermeiden, die Straf- und Zivilklägerin sei – unter Vorbehalt ihrer eigenen Einvernahme – von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung zu dispensieren und die Öffentlichkeit sei von der Berufungsverhandlung auszuschliessen.