446 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 17. Januar 2017 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 5. Januar 2017, sowie ein Leumundsbericht, datierend vom 3. Januar 2017, eingeholt (pag. 451 bzw. pag. 453 ff.). Und schliesslich beantragte Rechtsanwalt D.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung im Anschluss an die Einvernahmen der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten, es sei der aktuelle Bericht der behandelnden Ärztin der Strafund Zivilklägerin, Frau lic.