unter Ausrichtung einer Entschädigung an B.________ von CHF 22‘547.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an B.________ von CHF 8‘468.80 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an B.________ von CHF 1‘000.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, unter Ausrichtung einer Genugtuung an B.________ von CHF 3‘000.00 für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse.