III. Zivilpunkt Der Rechtsvertreter der Privatklägerin beantragte mit Zivilklage vom 20. März 2015 A.________ sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 15‘000.00 zu bezahlen, B.________ sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 10‘000.00 zu bezahlen und C.________ sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 10‘000.00 zu bezahlen (pag. 539 ff.). Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern beantragte mit Schreiben vom 19. Februar 2015 A.________, B.________ und C.______