Sie habe dann nicht mehr alles im Detail erzählt. So wie sie es ihr erzählt habe, habe sie am Schluss mit den drei Beschuldigten Geschlechtsverkehr gehabt und sei quasi auf das Sofa gedrückt worden. Wer, wie, was und die Reihenfolge habe sie ihr nicht gesagt. Das Ganze müsse sehr gewaltvoll abgelaufen sein (vgl. pag. 110 Z. 40 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte G.________ aus, es sei mit allen Beteiligten zu Geschlechtsverkehr gekommen, vaginal und anal (pag. 825 Z. 44; pag. 826 Z. 1).