819 Z. 23 ff.). Die Vorinstanz wies zu Recht darauf hin, dass hinsichtlich der Entstehungsgeschichte der Anzeige auch die Akten der Vista Fachstelle Opferhilfe bei sexueller und häuslicher Gewalt (nachfolgend: Fachstelle Opferhilfe Vista; pag. 841 ff.) zu berücksichtigen sind. Gemäss den Verlaufsnotizen der ersten Sitzung vom 4. November 2009 sei die Privatklägerin von einem späteren Partner beschuldigt worden, die Übergriffe gewollt zu haben. Danach sei es zu einer schweren psychischen Krise mit Suizidalität, Schuldgefühlen und einer massiven Selbstwertkrise gekommen (pag. 844).