817 Z. 11 ff.). Auf Frage ihres Rechtsvertreters, was sie bewogen habe eine Anzeige zu machen, führte die Privatklägerin sodann aus, sie habe sehr lange gebraucht und habe es sich immer wieder durch den Kopf gehen lassen. Sie habe dann aber gemerkt, dass sie es anders nicht verarbeiten könne. Sie sei sich auch bewusst, dass es schwierig sei mit der Beweislage. Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass es das Einzige sei, was ihr vielleicht helfe (pag. 819 Z. 23 ff.).