22 lich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte die Privatklägerin auf Frage, weshalb sie nicht bereits am nächsten Tag zur Polizei gegangen sei, sie habe sich das schon überlegt. Aber sie habe Angst gehabt. Die Beschuldigten hätten ihr gedroht und gesagt, sie solle ja nie etwas darüber erzählen. Vielleicht auch aus Scham, sie wisse es nicht. Sie habe versucht das Ganze zu verdrängen und mit sich selber auszumachen (pag. 817 Z. 11 ff.).