Eine kurze einschlägige Recherche habe ergeben, dass die von der Privatklägerin beschriebene Position offenbar einer Sexstellung namens «Jockey» nahe komme. Dabei müsse die sich oben befindende Person keineswegs über der sich unten befindenden Person liegen. Vielmehr könne die obere Person auch in aufrecht kniender Position sein und habe dabei die Hände frei um die unten liegende Person zu fixieren und Gewalt gegen sie auszuüben (pag. 1127 f.). Es mag sein, dass die von der Privatklägerin geschilderte Position der Sexstellung «Jockey» nahe kommt.