An der ersten Einvernahme schilderte die Privatklägerin, sie habe zwei, drei Mal «stopp» gerufen. Sie habe Angst- und Panikzustände erlitten, was jedoch ignoriert worden sei (pag. 79 Z. 155 f.). Sie habe versucht, A.________ mit Worten loszuwerden und sich zu wehren. Sie habe sich aufrichten wollen, aber das sei nicht gegangen, da auch er seine Hand auf ihren Rücken gehalten habe (pag. 80 Z. 171 f.). Sie habe sich bei allen zu wehren versucht, sei aber immer schwächer geworden und habe nicht mehr die Kraft gehabt, sich aufzurichten (pag. 81 Z. 201 f.).