Er habe ihr gesagt, sie hätten gepokert und er habe diesem angeboten, dass er bei ihm schlafen könne. Es seien dann Sprüche wie «tu nicht so», «es passiert dir nichts», «so was ist doch heute normal», «du willst das ja auch» gefallen. Sie sei sehr enttäuscht gewesen, habe ein Kleidungsstück über sich geworfen und sei so schnell wie möglich aus dem Schlafzimmer ins Wohnzimmer gegangen (pag. 78 Z. 117 ff., pag. 101 Z. 86 ff.; pag. 813 Z. 41 ff.). Auf Frage des Gerichtspräsidenten, ob klar gewesen sei, dass B.________ auch Sex möchte, gab die Privatklägerin an, sie hätten nicht gesagt, was sie wollten.