an jenem Abend zum ersten Mal gesehen und habe seine Gesichtszüge im Licht des Fernsehers erkennen können (pag. 84 Z. 311 f.). Dennoch war die Privatklägerin in der Lage, ein detailliertes Signalement von C.________ abzugeben («Es war ein dunkler, schwarze Haare, dunkle Augen, das Gesicht war eher fein. Es war ein Südländertyp»; Gesichtsform? «Eher schmal»; «Ich hätte gesagt, es könnte ein M.________ sein. Er hatte dunklere Haut als ich, aber schon Europäer»; «Glatte und kurze Haare, nicht ganz kurz, aber eher kurz»; Gesichtsbehaarung? «Gar nichts»; Körperstatur? «Mager nicht, sportlich, aber nicht extrem kräftig» [pag. 84 Z. 315 ff.