16 men, unmittelbar nachdem A.________ gegangen sei. Auf Frage, wie dieses «Übernehmen» gegangen sei, erklärte die Privatklägerin, A.________ habe sie mit der Hand auf das Sofa gedrückt und dann sei der andere schon da gewesen. Sie habe sich nicht umdrehen, nach hinten sehen und sich wehren können. Der Dritte sei dann vaginal in sie eingedrungen. Geschlagen habe er sie nicht. Mit ihm sei es sehr kurz gegangen (pag. 80 Z. 188 ff.). Sie habe sich bei allen zu wehren versucht, sei aber immer schwächer geworden und habe nicht mehr die Kraft gehabt, sich aufzurichten (pag. 81 Z. 201 f.).